Welche Regeln gelten im Studium?
Die Schulordnung definiert, was du für ein erfolgreiches Studium berücksichtigen musst.
Du profitierst von einem regelmässigen Unterrichtsbesuch vor Ort. Daher ist der Unterrichtsbesuch obligatorisch.
Unsere hybriden Angebote werden bis zu 60% aller Lektionen in digitaler Form online geführt. Damit die Interaktion mit den Dozierenden und deinen Mitstudierenden gewährleistet ist, musst du am Unterricht mit aktiver Kamera und aktivem Mikrofon teilnehmen.
Den Stundenplan erhältst du etwa 2 Wochen vor Kurs- bzw. Semesterbeginn. Den Stundenplan findest du auch immer im Extranet für Studierende.
Für das Selbststudium, praktische Übungen und Projektarbeiten musst du mit einem Aufwand von etwa 30% – 50% der Unterrichtszeit pro Woche rechnen.
In jedem Fach prüfen wir deinen Wissensstand mit Prüfungen. Zwischenprüfungen werden in der Regel während, Semester- und Diplomprüfungen am Ende des jeweiligen Faches bzw. Semesters durchgeführt. Bei Fächern mit Diplomprüfung zählen die Note der Diplomprüfung und der Notenschnitt aus den Zwischenprüfungen des entsprechenden Semesters zu je 50% zur Zeugnisnote und bilden einen Bestandteil des abschliessenden Qualifikationsverfahrens. Details dazu sind im Prüfungsreglement geregelt.
Alle Prüfungsergebnisse sowie die Bewertung von praktischen Arbeiten werden in Zehntelsnoten, die Zeugnisnote in ganzen oder halben Noten zwischen 6 und 1 ausgewiesen. Diese haben die folgende Bedeutung:
6 = sehr gut
5 = gut
4 = genügend
3 = ungenügend
2 = schwach
1 = wertlos
Noten unter 4.0 gelten als ungenügend und ergeben Minuspunkte:
3½ = ½, 3 = 1 Minuspunkt usw.
Der Unterrichtsbesuch ist obligatorisch und du musst mindestens 80% aller Lektionen eines Semesters besuchen, sofern du nicht dispensiert bist. Erfüllst du diese Bestimmung nicht, musst du das Semester unabhängig von den erreichten Noten wiederholen.
Bei hybriden Unterrichtsformen giltst du als anwesend, wenn du während des online-Unterrichts mit einem aktiven Livebild für deine Dozierenden sichtbar bist.
Du wirst für das nächsthöhere Semester zugelassen, wenn du:
- einen Notendurchschnitt über alle Fächer eines Semesters von mindestens 4.0 erreichst,
- höchstens 1 Minuspunkt ausweist,
- mindestens 80% aller Lektionen eines Semesters besucht und
- alle finanziellen Verpflichtungen aus dem laufenden Semester erfüllt hast.
Das gleiche Semester kann nur einmal wiederholt werden. Fächer mit Note 4.0 und besser müssen bei einer Semesterwiederholung nicht mehr besucht werden.
Bei Ausbildungsgängen mit Diplomarbeit bildet diese den Abschluss des Studiums. Mit der Diplomarbeit zeigst du, dass du das Gelernte selbstständig anwenden und in die Praxis umsetzen kannst. Die Rahmenbedingungen dazu sind in den Richtlinien zur Diplomarbeit geregelt. Die Arbeit wird von Experten aus Schule und Wirtschaft bewertet und gilt als bestanden, wenn mindestens die Note 4.0 erreicht wird. Eine ungenügende Diplomarbeit kann mit neuer Aufgabenstellung einmal kostenpflichtig wiederholt werden.
Erfüllst du im letzten Semester die Bestimmungen der Promotionsordnung, freuen wir uns, dir dein Diplom/Attest zu übergeben. Bitte beachte, dass zu diesem Zeitpunkt sämtliche finanziellen Verpflichtungen gegenüber der TEKO erfüllt sein müssen.
Wenn du dich über etwas beschweren willst, suche zunächst das Gespräch mit Dozierenden, Abteilungsvorstand, Sekretariat oder Schulleitung. Kommt keine Einigung zustande, richte deine Beschwerde umgehend schriftlich (E-Mail, Brief) an die Schulleitung. Gegen promotionsrelevante Noten kannst du in begründeten Fällen innert 14 Tagen schriftlich Rekurs erheben. Rekursinstanz ist die Schulleitung. Bist du mit einem Entscheid nicht einverstanden, kannst du den Rekurs innerhalb der gleichen Frist an den Aufsichtsrat weiterziehen. Der Aufsichtsrat entscheidet dann endgültig. Alle Entscheide enthalten eine Rechtsmittelbelehrung. Bei Bildungsgängen, bei denen du durch deinen Wohnsitzkanton unterstützt wirst, bildet der Kanton die letzte Rekursinstanz.
Bitte beachte, dass Reglemente von Verbänden und Vereinen abweichende Bestimmungen zur TEKO Schul- und Promotionsordnung enthalten können. Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Reglemente der jeweiligen Verbände und Organisationen.